Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeine Grundlagen, Geltungsbereich
1.1
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber*in und der Auftragnehmerin (Journalistin, Medientrainerin) – im Folgenden „Auftragnehmerin“ – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3
Entgegenstehende AGB von Auftraggebenden sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1
Der Umfang eines konkreten Auftrages wird individuell vereinbart. Die Beurteilung von vorgeschlagenen und/oder erarbeiteten Vorgehensweisen, Maßnahmen und Entscheidung über deren Umsetzung im Unternehmen bzw. der Organisation liegt alleine bei den Auftraggebenden. Außer bei Fällen gemäß Punkt 8. der folgenden AGB haftet Michaela Hessenberger daher nicht für Einbußen oder sonstige Schäden im Zusammenhang mit dem Auftrag.
2.2
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.
2.3
Auftraggebende verpflichten sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der bzw. die Auftraggeber*in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die Auftragnehmerin anbietet.
3. Schutz des geistigen Eigentums
3.1
Die Urheberrechte an den vom der Auftragnehmerin und ihren Mitarbeitenden und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Workshopunterlagen, Arbeitsmaterialien, Präsentationen etc.) verbleiben bei der Auftragnehmerin, wenn nicht ausdrücklich das Mitliefern dieser Werke vereinbart ist. Auftraggebende sind nicht berechtigt, Werke ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
3.2
Der Verstoß von Auftraggebenden gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
4. Gewährleistung
4.1
Die Auftragnehmerin ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner/ihrer Leistung zu beheben. Er/sie wird den/die Auftraggeber:in hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
4.2
Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
5. Haftung / Schadenersatz
5.1
Die Auftragnehmerin haftet Auftraggebenden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Auftragnehmerin beigezogene Dritte zurückgehen.
5.2
Schadenersatzansprüche von Aufraggebenden müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
5.3
Auftraggebende haben jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen ist.
5.4
Sofern die Auftragnehmerin das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Auftragnehmerin diese Ansprüche an den/die Auftraggeber*in ab. Auftraggebende werden sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
6. Geheimhaltung / Datenschutz
6.1
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der Auftraggebenden erhält.
6.2
Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmerin, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient*innen von Auftraggebenden, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
6.4
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
6.5
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Auftraggebende leisten der Auftragnehmerin Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
7. Honorar- und Stornoregelung
7.1
Nach Vollendung des vereinbarten Werkes bzw. der vereinbarten Beratung erhält die Auftragnehmerin ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen der/dem Auftraggeber*in und der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei großen Projekten dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen.
Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Auftragnehmerin fällig.
7.2
Die Auftragnehmerin wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
Für die Stornierung von erteilten und bereits terminisierten Aufträgen oder Teilen eines Auftrages gelten folgende Bedingungen:
-
Storno ab Auftragserteilung bis acht Wochen vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn bzw. Termin 25% der Auftrags- bzw. Honorarsumme
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Storno zwischen acht und vier Wochen vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn bzw. Termin 50% der Auftrags- bzw. Honorarsumme
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Storno zwischen vier und zwei Wochen vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn bzw. Termin 75% der Auftrags- bzw. Honorarsumme
-
Storno kurzer als zwei Wochen vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn bzw. Termin 100% der Auftrags- bzw. Honorarsumme
Für Verschiebungen von erteilten und bereits terminisierten Aufträgen oder Teilen eines Auftrages gelten die Bedingungen für Stornierungen, jedoch mit einer Reduktion von jeweils 50% des angeführten Stornosatzes.
7.3
Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Auftragnehmerin von Auftraggebenden zusätzlich zu ersetzen.
Reise- und Aufenthaltskosten werden folgendermaßen verrechnet:
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Pro Kilometer mittels Personenkraftwagen der in Österreich geltende, amtliche Kilometersatz
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Flüge interkontinental: Business-Tarif
-
Flüge innerhalb Europas: EconomyTarif
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Bahnfahrt: Tarif 1.Klasse
-
Taxi, Garage, Bus, Mietwagen laut Beleg
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Aufenthaltskosten laut Belegen bzw. Pauschalbeträge gemäß den in Österreich geltenden amtlichen Richtsätzen
7.4
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten der Auftraggebenden liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen
Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Auftragnehmerin, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die Auftragnehmerin bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
7.5
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Auftragnehmerin von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
8. Elektronische Rechnungslegung
8.1
Die Auftragnehmerin ist berechtigt,Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Auftraggebende erklären sich mit der Zusendung von Rechnungen per E-Mail durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.
9. Dauer des Vertrages
9.1
Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.
9.2
Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
-
wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
-
wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
-
wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren der Auftragnehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmerin eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
10.Schlussbestimmungen
10.1
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
10.2
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
10.3
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Auftragnehmerin zuständig.
10.4
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator*innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren*innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater:innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden. Als Gerichtsstand ist Salzburg vereinbart.
INFORMATION GEMÄß § 5 ABS. 1 EC
Mag.a Michaela Hessenberger
Auerspergstraße 49, 5020 Salzburg, Österreich
Telefon: +43 664 4213381
E-Mail: office@michaelahessenberger.at
Website: www.michaelahessenberger.at